Lexikon Privatinsolvenz
Feststellungsverfahren
In einem Feststellungsverfahren wird zu Beginn des Insolvenzverfahrens überprüft, welche Forderungen von welchen Gläubigern gegenüber dem Schuldner vorliegen. Dabei müssen die Forderungen bei Gericht von den Gläubigern angemeldet werden. Diese werden von dem Insolvenzverwalter aufgelistet. In einem Prüfungstermin werden die Forderungen dann geprüft und ggf. erörtert. Ein besonderes Feststellungsverfahren muss durchgeführt werden, wenn der Schuldner in der sechs Jahre andauernden Wohlverhaltensperiode zu neuem Vermögen durch eine neue Arbeitsstelle oder durch eine Erbschaft kommt. Im Falle einer Erbschaft, die zu 50 Prozent pfändbar ist, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen gegenüber dem Treuhänder anzumelden, welche daraufhin überprüft werden.
