Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Außergerichtlicher Einigungsversuch
Wer auf einem hohen Schuldenberg sitzt und sich endlich zum Handeln entschlossen hat, muss vor dem Schritt in das eigentliche Insolvenzverfahren zuerst mit den Gläubigern verhandeln. Kern des außergerichtlichen Einigungsversuches ist die Erstellung eines Schuldenregulierungsplans, dem alle Gläubiger zustimmen können. Dazu müssen natürlich die einzelnen Forderungen aufgerechnet und den Einnahmen nach Abzug der monatlichen Ausgaben gegenübergestellt werden. Aus diesem Überschuss können Verpflichtungen bedient und Schulden getilgt werden.
Einige Gläubiger werden sich im Rahmen der außergerichtlichen Verhandlungen sicher mit einer Reduzierung der Schulden zufriedengeben, getreu dem Motto: „Weniger ist besser als nichts“. Neben Vereinbarungen über Ratenzahlungen können hier auch Stundungen und die Folgen eines Zahlungsverzuges vereinbart werden. Um zu verhindern, dass nach einer außergerichtlichen Einigung aufgrund einer erneuten Verschlechterung der finanziellen Situation neue Schwierigkeiten auf den Schuldner zukommen, können in die Zahlungsvereinbarungen Anpassungsklauseln aufgenommen werden.
Daneben ist es sinnvoll, über eine Unterlassung von Zwangsvollstreckungen während des Zahlungsvergleichs und das Aushändigen der Schuldtitel zu verhandeln. Hat das Einigungsverfahren Erfolg, winkt nach einiger Zeit ein Leben ohne Schulden, sofern die Vereinbarungen eingehalten und keine Gläubiger vergessen wurden.
Sollte eine Einigung mit einem Teil der Gläubiger nicht gelingen, da diese ihre Forderungen benachteiligt sehen, bleibt am Ende nur der nächste Schritt, ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren. Dazu ist allerdings der Nachweis über den vergeblichen Einigungsversuch notwendig. Eine entsprechende Bescheinigung stellen Schuldnerberatungen, anwaltliche Schuldnerberater und Steuerberater oder Notare aus.
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