Ratgeber – Privatinsolvenz
Was ist die sogenannte Wohlverhaltensperiode?
Die sogenannte Wohlverhaltensperiode tritt unmittelbar nach der Einleitung des eigentlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens ein. Sobald das Vermögen des Schuldners verwertet und damit ein Teil der bestehenden Forderungen befriedigt wurde, verpflichtet sich der Schuldner, sich gegenüber seinen Gläubigern „wohl“ zu verhalten. Dies bedeutet, dass der pfändbare Teil seins Einkommens unmittelbar an die Gläubiger zur Bedienung der Forderungen abgeführt wird.
Gleichzeitig werden dem Schuldner strenge Regeln und Vorgaben auferlegt, die er zwingend einhalten muss. So ist er zum Beispiel dazu verpflichtet, eine Meldung vorzunehmen, sollte er weitere Einnahmen erzielen oder sollte sich diese Möglichkeit ergeben. Diese Vorgehensweise ist erforderlich, damit die zusätzlichen Einnahmen an die Gläubiger abgeführt werden können. Letzten Endes ist es dem Schuldner untersagt, Vermögen während der Wohlverhaltensperiode zu bilden. Dies gilt für den gesamten Zeitraum von sechs Jahren. Nur wenn er sich durchgehend „wohl“ bzw. den Auflagen entsprechend verhalten hat, kann die Restschuldbefreiung vorgenommen werden.
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