Ratgeber – Privatinsolvenz
Was ist eine außergerichtliche Einigung?
Die außergerichtliche Einigung bezeichnet das Bestreben des Schuldners, gemeinsam mit seinen Gläubigern eine Lösung zu finden, um den bestehenden finanziellen Problemen ein Ende zu bereiten. Der Schuldner zeigt auf, welche finanziellen Mittel ihm zur Verfügung stehen und wie er diese zur Tilgung der Schulden einsetzen kann. Damit eine Einigung zu erzielen ist, müssen die Gläubiger üblicherweise innerhalb eines gewissen Rahmens mit einem Schuldenerlass entgegenkommen.
Die außergerichtliche Einigung birgt Vorteile für beide Seiten: Dem Schuldner bleibt das Insolvenzverfahren (das übrigens mit beachtlichen Kosten verbunden ist) erlassen, die Gläubiger sehen zumindest einen Teil ihres Geldes wieder. Allerdings kommt es in der Praxis längst nicht immer vor, dass eine Einigung in Sicht ist – wenn sich auch nur ein Schuldner querstellt, muss das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren eingeleitet werden.
Eine außergerichtliche Einigung wird in der Regel nur dann erzielt, wenn ein unabhängiger Schuldenberater als Vermittler eingeschaltet wird, der zwischen den beiden Seiten verhandelt. Ansonsten sind die Spannungen meist zu hoch, so dass die Verhandlungsversuche meist schon sehr früh scheitern.
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